Bau- und Immobilienrecht in der Schweiz

Das Immobiliengesetz in der Schweiz ist ein Gesetz, welches den Verkauf, die Vermietung und die Überlassung von Grundstücken regelt.

Es gibt verschiedene Bestimmungen, die es zu beachten gilt, wenn man ein Grundstück verkaufen, vermieten oder überlassen will.

In welchen Gemeinden ist der Kauf einer Zweitwohnung im Wallis gestattet?

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012, die seit 2016 in Kraft ist, ist beim Kauf von Zweitwohnungen zu prüfen, ob die jeweilige Gemeinde dies zulässt. Grundsätzlich gilt: Wenn mehr als 20 % der Immobilien in einer Gemeinde als Zweitwohnsitz genutzt werden, können seit 2016 keine weiteren Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Für Immobilien, die vor 2016 gebaut wurden, gelten diese Auflagen nicht. Eine gute Übersicht über die jeweiligen Gemeinden und deren Zweitwohnungsanteil können Sie unter diesem Link finden:

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Was ist ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf oder Kauf einer Immobilie?

Das Vorkaufsrecht an einer Immobilie sowie Grundstück kommt bei einem allfälligen Verkauf zu Stande, sofern ein solches existiert. Dabei hat der Vorkaufsberechtige das Privileg, bevor die Immobilie an Dritte verkauft wird, in den Kaufvertag einzusteigen. Nur wenn jegliche Vorkaufsberechtigte von diesem Recht zurücktreten, kann der Verkauf der Immobilie an Dritte wieder in Betracht gezogen werden. 

Was ist eine Baubewilligung?

Eine Baubewilligung ist eine behördliche Genehmigung für ein Bauvorhaben. Die Baubewilligung ist in der Schweiz eine kantonale Angelegenheit. Die Bauvorschriften und die Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung sind jedoch im Bundesgesetz über Raumplanung (RPG) geregelt.

Immobilienkauf als ausländischer Staatsangehöriger im Kanton Wallis

In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, dass der Erwerb eines Grundstücks durch Personen im Ausland durch eine Kantonale Genehmigung zugelassen werden muss. Ausnahme gilt, wenn ein Staatsangehöriger der EU-EFTA Staaten in der Schweiz seinen rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz hat. 

Im Kanton Wallis ist zudem zu beachten, ob sich die jeweilige Gemeinde in einer Touristischen Region befindet.

Unter diesem Link finden Sie die Liste der jeweiligen Regionen, wie auch weitere Informationen bezüglich des Erwerbes von Immobilien durch Personen im Ausland: 

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Wie findet die Beurkundung statt und was kostet ein Notar?

An dem Punkt, wo Sie ihre Traumimmobilie gefunden haben, gilt es, einen Notar für die Beurkundung herbeizuziehen. Der Kaufvertrag regelt sämtliche Bedingungen für einen sauberen Übertritt des Eigentums und wird nach Unterschreibung im Grundbuch eingetragen. Jegliche Parteien haben die Möglichkeit, den Vertragsentwurf beliebig anzupassen und Ergänzungen einzureichen, bis der Vertrag für sämtliche Parteien stimmt. 

Die Kosten für ein Notar belaufen sich im Kanton Wallis auf zwischen 2.0% und 2.5% des Verkaufspreises. Die Kosten werden grundsätzlich von der Käuferschaft getragen. 

Was ist der Unterschied zwischen Miteigentum und Stockwerkeigentum?

Das Stockwerkeigentum, oftmals auch einfach STWE genannt, gibt dem Eigentümer das Recht, bestimmte Gebäudeteile exklusiv zu nutzen. Gemeinschaftsräume und -flächen dürfen durch die Nutzung durch den Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt werden. Das Stockwerkeigentum wird anhand von Quoten berechnet und kann geteilt oder gemeinsam besessen werden.

Gegenüber dem Stockwerkeigentum sind bei einem Miteigentum mehrere Parteien mit gleichmässigen oder verschiedenen Anteilen (½ oder ¼) Eigentümer der Immobilie oder Grundstück.

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