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3910
Saas-Grund

Bauland an schöner und ruhiger Lage

Dreistöckiges Gebäude mit Holzbalustraden und Außenterrasse mit Sonnenschirmen vor Bergkulisse.

Objekt virtuell besichtigen

Adresse
3910
Saas-Grund
Objekt-ID
1777
Kategorie
[Grundstück]
Anzahl Zimmer
0
Anzahl Badezimmer
Baujahr
Verkaufspreis
CHF
289000
.-
/
all
/
Etage
Separate WC
Bruttowohnfläche
m2
Grundstücksfläche
743
m2
Terrassenfläche
m2
Balkonfläche
m2
Zustand
Abbruchobjekt
Baufällig
Entkernt
Erstbezug
Gepflegt
Modernisiert
Neubau
Neuwertig
Renovationsbedürftig
Rohbau
Teils renovationsbedürftig
Teilsaniert
Vollsaniert

Bauland an schöner und ruhiger Lage

Das 743 m2 grosse Bauland befindet sich im schön gelegenen Dorf Saas-Grund, welches mit dem Auto und dem öffentlichen Verkehr gut zu erreichen ist.

In ruhiger und sonniger Lage neben der Vispa mit einem schönen Ausblick kann ein Wohntraum verwirklicht werden. Wohnen in einer ländlichen Umgebung mit grünen Wiesen und Wanderwege die zum Spazieren und Erholen einladen. Wünschen Sie sich Ruhe, frische Luft, Sonne und Natur? Dann ist dieses Bauland genau der richtige Ort, um sich den Traum vom Eigenheim oder eines Mehrfamilienhauses zu verwirklichen.  

Weitere Informationen: 

Zweck der Zone: Erstellen von Wohn- und Ferienhäusern; emissionsarme Klein- Gewerbebetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung gestattet.

Bauweise: In der Regel offen

Geschossanzahl: max. 4 Vollgeschosse

Gebäudehöhe:

Seitehöhe: max. 13.50 , O.K. Fusspfette

Firsthöhe: max. 16.50 , O.K. Fusspfette

Gebäudelänge: 26.0 m (Mehrlänge laut Baureglement Art. 34 )

Grenzabstand: kleiner Grenzabstand:    1/3 der Höhe der Baute von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m. Grosser Grenzabstand, min. 50% der Seitenhöhe

Ausnutzung: 1.0

Lärmempfindlichkeit: Stufe II 

Baumaterial: das Sockelgeschoss aus Mauerwerk oder Beton, der Aufbau in etwa zur Hälfte in Holz;

Besondere Bestimmungen: In der Zone W4 ZSN-QP (Zone mit späterer Nutzungszulassung) muss im Rahmen eines Quartierplanes vor einer definitiven Einzonung durch Grenzbereinigung oder Landumlegung eine zweckmässige Erschliessung und Bebauung im privaten und öffenltichen Interesse festgelegt werden

Gerne zeigen wir Ihnen das Grundstück bei einer persönlichen Besichtigung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.? 

Berater
Amadé
Burgener
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