Hier können Sie sich nur Wohlfühlen

Zahlen und Fakten

Ort

3914 Blatten b. Naters

Konstruktionsjahr

1980

Kategorie

Haus

Bruttowohnfläche

100 m2

Schlafzimmer

4.5

Badezimmer

1

Objekt ID

563

Hier können Sie sich nur Wohlfühlen

Mit atemberaubender Aussicht auf die Walliser Bergwelt und das Rhonetal wartet dieses Chalet oberhalb von Blatten im ruhigen Quartier Tschuggen auf Sie. Es ist das ganze Jahr über gut erreichbar, im Sommer mit dem Auto und im Winter zu Fuss nur wenige Gehminuten von der Mittelstation Tschuggen aus.

Beim Betreten gelangen Sie in den offenen und grosszügigen Wohn- und Essbereich. Dieser bietet durch das zentrale Cheminée eine richtige Wohlfühloase für gemütliche Stunden nach einem Ski- oder Wandertag. Auf der Zwischenebene wartet die Küche, das moderne Badezimmer mit Badewanne sowie ein Schlafzimmer auf Sie. Das Zimmer ist mit seiner hohen, offenen Decke bis ins Dachgeschoss ein richtiger Hingucker. Im oberen Stock befinden sich zwei weitere Schlafzimmer, welche beide Zugänge zum Balkon haben. Hier können Sie abends sitzen und der Natur lauschen. Für weiteren Stauraum dient Ihnen der Estrich, welcher ebenfalls in der oberen Etage ist. Das Chalet wurde in den vergangenen Jahren immer wieder erneuert, Renovationsarbeiten wurden gemacht und vor allem die Umgebungsarbeiten zahlen sich aus. Vor sowie hinter dem Haus lädt die Sonnenterrasse mit Vorplatz zu gemütlichen Stunden mit Familie und Freunden ein. Im Sommer können Sie hier grillieren und im Winter ein Fondue geniessen. Im Untergeschoss des Hauses wurde ein grosszügiger Keller eingerichtet, welcher Platz für Material, Skiausrüstung und Lebensmittel bietet. Bei Bedarf können Sie in der nahen Umgebung einen gedeckten Einstellplatz für zzgl. 30’000 Franken zum Chalet dazukaufen. 

Zögern Sie nicht und melden Sie sich am besten gleich telefonisch für weitere Informationen oder einen unverbindlichen Besichtigungstermin bei uns!

Eigenschaften

Balkon Bergsicht Cheminée Garage Gepflegt Kinderfreundlich Parkplatz Ruhig Sonnig Südhang Zweitwohnung
FAQ